Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren
Einfache Dienstgrade

- Feuerwehrfrauanwärterin, Feuerwehrmannanwärter
- Mitglied der Jugendabteilung, Eintritt als aktives Mitglied
- Allgemeine Voraussetzungen für den Feuerwehrdienst bzw. Jugendfeuerwehrdienst

- Feuerwehrfrau, Feuerwehrmann
- Mitglied der Löschgruppe
- Grundausbildung
- (Lehrgang Truppfrau/Truppmann Teil 1)

- Oberfeuerwehrfrau, Oberfeuerwehrmann
- Mitglied der Löschgruppe
- 3 Jahre Dienstzeit,
Grundausbildung (Lehrgang Truppfrau/Truppmann Teil 2),
mindestens eine technische Ausbildung

- Hauptfeuerwehrfrau**, Hauptfeuerwehrmann**
- Mitglied der Löschgruppe
- Lehrgänge Truppführung,
mindestens eine technische Ausbildung

- Hauptfeuerwehrfrau***, Hauptfeuerwehrmann***
- Funktion im Wehrvorstand
Sicherheitsbeauftragte/r, Brandschutzerzieher/in bzw. Brandschutzaufklärer/in
(in der Regel nach Bewährung in der jeweiligen Funktion) - Lehrgänge Truppführung, mindestens eine technische Ausbildung

- Löschmeisterin, Löschmeister
- stellv. Gruppenführung oder Mitglied der Löschgruppe
- Lehrgänge Truppführung und mindestens zwei technische Ausbildungen und eine aktive Dienstzeit von 15 Jahren oder
Lehrgänge Gruppenführung
Dienstgrade der Führungskräfte

- Oberlöschmeisterin, Oberlöschmeister
- Gruppenführung
Gruppenführung Löschzug Gefahrgut (LZG)
IuK im Führungs-Stab bzw. Technischer Einsatzleitung (TEL)
- Lehrgänge Gruppenführung,
ggf. Führen im ABC-Einsatz,
ggf. Fachausbildung IuK

- Hauptlöschmeisterin**, Hauptlöschmeister**
- Jugendfeuerwehrwart/in, Kreisausbilder/in
- Lehrgänge Gruppenführung,
ggf. Lehrgang Jugendfeuerwehrwart,
ggf. Kreisausbildung in der Feuerwehr

- Hauptlöschmeisterin***, Hauptlöschmeister***
- Stellvertretende Ortswehrführung (bis 1.000 Einwohner)
- Lehrgänge Gruppenführung,
Leiten einer Feuerwehr

- Brandmeisterin, Brandmeister
- Ortswehrführung (bis 1.000 Einwohner)
Zugführung
Lehrgangsleiter/in oder Kreisfachwart/in
Führungsstab oder Technische Einsatzleitung
- Lehrgänge Leiten einer Feuerwehr bzw. Zugführung,
ggf. Lehrgang Kreisausbildung und Zugführung

- Oberbrandmeisterin, Oberbrandmeister
- Ortswehrführung (1.001 bis 5.000 Ew)
Gemeindewehrführung (bis 1.000 Ew)
Kreisfachwart/in für Ausbildung
- Lehrgänge Zugführung und Leiten einer Feuerwehr,
ggf. Lehrgang Kreisausbildung in der Feuerwehr

- Hauptbrandmeisterin**, Hauptbrandmeister**
- Ortswehrführung (5.001 bis 15.000 Ew),
Gemeindewehrführung (1.001 bis 5.000 Ew),
Kreisjugendfeuerwehrwart/in,
Zugführung LZG; Fü-Stab und TEL S1, S2, S4, S5, S6
- Lehrgänge Zugführung, Verbandsführung,
ggf. Lehrgang Leiten einer Feuerwehr,
ggf. Lehrgang Jugendfeuerwehrwart/in,
ggf. Lehrgang Führen im ABC Einsatz,
ggf. Einführung in die Stabsarbeit und Leitungsausbildung IuK

- Hauptbrandmeisterin***, Hauptbrandmeister***
- Führung von Feuerwehrbereitschaften,
Ortswehrführung (über 15.000 Ew),
Amts- und Gemeindewehrführung (5.001 bis 15.000 Ew)
- Lehrgänge Zugführung und Verbandsführung,
ggf. Lehrgang Leiten einer Feuerwehr

- Erste Hauptbrandmeisterin, Erster Hauptbrandmeister
- Amts- bzw. Gemeindewehrführung (über 15.000 Ew),
Fü-Stab TEL S3,
ggfs. Leiter/in Stab
- Lehrgänge Zugführung und Verbandsführung und Einführung in Stabsarbeit,
ggf. Lehrgang Leiten einer Feuerwehr

- Erste Hauptbrandmeisterin *, Erster Hauptbrandmeister *
- Stellv. Stadt/-Kreiswehrführer
- Lehrgänge Zugführung und Verbandsführung und Leiten einer Feuerwehr

- Kreis-/Stadtbrandmeisterin, Kreis-/Stadtbrandmeister
- Kreis-, Stadtwehrführung
- Lehrgänge Zugführung und Verbandsführung und Leiten einer Feuerwehr

- Landesbrandmeisterin, Landesbrandmeister
- Vorsitzende/-r des Landesfeuerwehrverbandes