Feuerlöscher

1. Welche Feuerlöscher eignen sich für die Privatwohnung?

Für den Schutz einer Privatwohnung empfehlen wir den Kauf eines Schaumlöschers. Schaum ist besonders geeignet, da er als Löschmittel gesundheitsunbedenklich und biologisch abbaubar ist. Er kann im Brandfall gezielt auf den unmittelbaren Brandherd ausgerichtet werden und zieht nicht umliegende Einrichtungsgegenstände in Mitleidenschaft, wie dies beispielsweise bei Pulver durch die starke Staubentwicklung der Fall sein kann .

2. Welche Feuerlöscher eignen sich für den Heizungskeller?

Als Löschgerät für den Heizungskeller empfehlen wir Ihnen den Kauf eines 6 kg Pulverlöschers.

3. Welche  verschiedenen Arten von Löschmitteln gibt es und wofür sind sie geeignet?

Die vier wichtigsten Löschmittel sind: Pulver, Schaum, Wasser und Kohlendioxyd (CO2).

 

Pulver

Ist zugelassen für die Brandklassen A, B, und C und ist damit das universellste Löschmittel mit einer hohen Löschwirkung. Es wird  häufig eingesetzt in öffentlichen Bereichen, bei Autofeuerlöschern, in Heizungskellern und vielen anderen Einsatzgebieten, bei denen ein möglichst umfassender Schutz gewährleistet werden soll und die Ursachen des Feuers vielfältig sein können. Der Nachteil von Pulver ist die starke Staubentwicklung beim Austritt aus dem Löscher. Aus diesem Grund ist der Einsatz in der Privatwohnung nicht empfehlenswert, da umliegende, vom Feuer nicht betroffene Einrichtungsgegenstände in Mitleidenschaft gezogen werden können. Auch für EDV-Anlagen und Arztpraxen sollte man ein anderes Löschmittel wählen, da der Staub die hochempfindlichen Geräte im Umfeld beschädigen kann.

Schaum

Ist zugelassen für die Brandklassen A und B. Da der Löschschaum gesundheitsunbedenklich und biologisch abbaubar ist, eignet er sich  besonders für den Einsatz in der Wohnung. Umliegende Einrichtungsgegenstände werden durch Schaum weniger beeinträchtigt, da der Brandherd gezielter bekämpft werden kann. Somit ist er auch für Arztpraxen empfehlenswert. 

Kohlendioxyd

Ist zugelassen für Brandklasse B. CO² ist das sauberste Löschmittel, da es rückstandslos löscht. Es eignet sich besonders für den Einsatz in Großküchen und Imbissbetrieben, da hier Lebensmittel verwendet werden und in Labors und EDV-Zentren zur Schonung empfindlicher Geräte. Zum Schutz der Privatwohnung ist es nicht empfehlenswert, da es nur für Brandklasse B zugelassen ist und somit für das Löschen von Feststoffbränden nur bedingt geeignet ist, weil es das Risiko von Rückzündungen birgt.

Wasser

Ist zugelassen für Brandklasse A. Wasser ist ein effektives Löschmittel für Feststoffbrände, zum Löschen von Flüssigbränden ist Wasser aber völlig ungeeignet, da es zum Beispiel beim Auftreffen auf brennendes Fett eine explosionsartige Ausbreitung des Feuers verursacht, was zu Verletzungen führen kann.

4. Was sind Brandklassen?

Brandklassen geben Auskunft über die Eignung eines Feuerlöschers zur Bekämpfung spezifischer Brandarten.

 

Brandklasse A

Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen.
Beispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen

Brandklasse B

Brände von flüssigen oder flüssig werdenen Stoffen
Beispiele: Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin

Brandklasse C

Brände von Gasen
Beispiele: Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas

Brandklasse D

Brände von Metallen
Beispiele: Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen

5. Was bedeutet Löschmitteleinheit (LE)? 

Löschmitteleinheit (LE) ist eine eingeführte Hilfsgröße, die es ermöglicht, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscherbauarten zu vergleichen und das Löschvermögen unterschiedlicher Feuerlöscher zu addieren.


Beispiel: Ein Verwaltungsbetrieb mit EDV-Bereich und Papierlagerung mit einer Bürofläche von 100 m² benötigt nach der ZH1/201 (Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern) 18 Löschmitteleinheiten. Dieser Bedarf kann mit einer unterschiedlichen Menge oder auch verschiedenen Arten von Feuerlöschern abgedeckt werden und wird ermittelt durch Addition der jeweiligen Löschmitteleinheiten eines Löschers. Der Pulverlöscher PS 6 GA verfügt über 10 LE. Um die geforderten 18 LE abzudecken, kann man also 2 Modelle des Typs PS 6 GA verwenden (2 x 10 = 20 > 18). Bei der Auswahl des richtigen Löschers ist natürlich noch die geforderte Brandklasse zu beachten.

6. Was ist der Unterschied zwischen einem Dauerdruck- und einem Aufladelöscher?

Der Unterschied zwischen einem Dauerdrucklöscher und einem Aufladelöscher liegt in der Art wie das Treibmittel, welches den Druck zum Löschen erzeugt, im Feuerlöscher vorhanden ist.

Bei einem Dauerdrucklöscher befindet sich das Treibmittel Stickstoff direkt im Löschmittelbehälter zusammen mit dem Löschmittel (Pulver oder Schaum). Dieses System ist anfälliger gegen Druckverlust durch Dichtungsmängel und aufwändiger zu warten. Da es aber kostengünstiger zu produzieren ist, findet es sich nach wie vor in vielen Billiglöschern der 6 kg Klasse. Bei kleineren Löschern wie z. B. Autofeuerlöschern wird es aus Platzspargründen verwendet, da diese Löschgeräte bauartbedingt nur eine geringe Größe und ein geringes Gewicht aufweisen sollen.

Bei einem Aufladelöscher befindet sich das Treibmittel CO² in einer separaten Flasche. Dies ist das modernere und wartungsfreundlichere System, da zur Druckprüfung nur die CO²-Flasche gewogen wird. Neben der höheren Zuverlässigkeit ergeben sich auf Dauer auch geringere Wartungskosten.

7. Wie oft muss man einen Feuerlöscher prüfen lassen?


Aufladelöscher sind längstens alle zwei Jahre einer äußeren und inneren Prüfung zu unterziehen.


Dauerdrucklöscher sind längstens alle zwei Jahre einer äußeren Prüfung zu unterziehen. Darüber hinaus müssen Nassdauerdruckfeuerlöscher längstens alle zwei Jahre und Pulverdruckfeuerlöscher längstens alle vier Jahre zur Prüfung des Feuerlöschmittels und des Behälterinnenraumes geöffnet werden.


Sämtliche Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöscher dürfen nur durch Sachkundige nach DIN 14 406 erfolgen. Die Verwendung von durch Zulassung bestätigten Löschmitteln, Treibmitteln und Ersatzteilen ist zwingend erforderlich.

 

8. Wie ermittelt man den genauen Zeitpunkt, an dem ein Feuerlöscher geprüft werden muss?

 

Wenn der Feuerlöscher noch nie einer Wartung unterzogen wurde, befindet sich ein Herstellervermerk mit der Aufschrift "Werksendkontrolle" oder ähnlich auf dem Gerät. Dieses Datum plus zwei Jahre ergibt den fälligen Wartungszeitpunkt.


Wenn der Feuerlöscher bereits von einem Prüfdienst registriert wurde, finden Sie eine Prüfplakette auf dem Gerät, auf der, ähnlich wie beim TÜV am Auto, der nächste Fälligkeitstermin angegeben ist.

 

9. Welche einzelnen Arbeitsschritte werden bei der Wartung eines Feuerlöschers durchgeführt?

 

Aufladelöscher

  1. Allgemeinen Zustand, Sauberkeit und Beschriftung des Feuerlöschers kontrollieren. Schlauch demontieren, Behälter öffnen und Armatur abschrauben.
    Dauer: 1 - 2 Minuten

  2. Löschmittelbehälter vollständig entleeren. Feuerlöschmittel kontrollieren (Identität, Beschaffenheit, Wiederverwendbarkeit, Menge usw.) erforderlichenfalls erneuern.
    Dauer: 4 - 5 Minuten

  3. Löschmittelbehälter innen und außen auf sicherheitsrelevante Beschädigungen und Mängel (Beule, Korrosion, Gewindeschäden etc.) überprüfen. Armatur reinigen und demontieren, anschließend untersuchen (Gewinde, Risse, Druckentlastungseinrichtungen usw.)
    Dauer: 4 - 5 Minuten

  4. Schlauch und gegebenenfalls Löschpistole kontrollieren. Kanäle und Leitungen auf freien Durchgang prüfen. Betätigungseinrichtungen und Sicherheitsventil - falls vorhanden - auf Funktionstüchtigkeit kontrollieren.
    Dauer 1 - 2 Minuten

  5. CO²-Treibgaspatrone auf Beschädigungen kontrollieren, wiegen, bei Unter- bzw. Überfüllung austauschen.
    Armatur montieren (Dichtringe erneuern) Sicherung plombieren und Treibgaspatrone anschrauben.
    Dauer: 1 - 2 Minuten.

  6. Funktionsbereitschaft des Löschers wiederherstellen. Hierzu Feuerlöschmittel einfüllen, Armatur einsetzen, Feuerlöscher verschließen und sichern, Schlauch montieren. Instandhaltungsnachweis anbringen. Feuerlöscherhalterung kontrollieren.
    Dauer: 4 - 5 Minuten

 Dauerdrucklöscher:

  1. Allgemeinen Zustand, Sauberkeit und Beschriftung des Feuerlöschers und Kennzeichnung des Behälters kontrollieren.
    Dauer: 1 - 2 Minuten

  2. Betriebsdruck prüfen und mit dem Gerätemanometer - falls vorhanden - vergleichen. Bei Druckverlust den Feuerlöscher öffnen und die komplette Innenprüfung durchführen. Armatur mit Betätigungseinrichtungen und Schlauch sowie Feuerlöscherbehälter äußerlich auf Beschädigungen untersuchen.
    Dauer: 2 - 3 Minuten

  3. Feuerlöscher druckentlasten, Schlauch abschrauben und Behälter öffnen. Druckbeaufschlagte Teile, Funktionsteile, nach den Herstellerangaben reinigen, prüfen und ggfls. auswechseln. Dichtflächen, Dichtkegel prüfen. Kanäle und Leitungen für Feuerlöschmittel/Treibmittel auf freien Durchgang prüfen.
    Dauer: 4 - 5 Minuten

  4. Schlauch und ggfls. Löschpistole kontrollieren. Kanäle und Leitungen auf freien Durchgang prüfen. Betätigungseinrichtungen und Sicherheitsventil - falls vorhanden - auf Funktionstüchtigkeit kontrollieren.
    Dauer 1 - 2 Minuten

  5. Feuerlöschmittel wieder einfüllen, (1) Dichtringe erneuern, Armatur einsetzen, Feuerlöscher verschließen, über Füllanschluss mit Stickstoff beaufschlagen und Betriebsdruck wiederherstellen. Anschließend Dichtigkeitskontrolle durchführen.
    Dauer: 4 - 5 Minuten.

  6. Funktionsbereitschaft des Löschers wiederherstellen. Instandhaltungsnachweis anbringen. Feuerlöscherhalterung kontrollieren.
    Dauer: 1 - 2 Minuten

Sofern die 10jährige Prüffrist abgelaufen ist, muss der Behälter vor der Wiederbefüllung einer Sachverständigenprüfung (z.B. TÜV) zugeführt werden. (Quelle: Bundesverband Feuerlöschgeräte und -anlagen e.V.)

10. Sind Feuerlöscher für private Haushalte gesetzlich vorgeschrieben?

 

In Einzelfällen können von Behörden bei besonderer Brandgefahr Auflagen gemacht werden. Dies liegt unter anderem daran, dass Wohnbereiche zu unterschiedlich sind, um sie mit pauschalen Regelungen sinnvoll zu schützen und sollte nicht zu der irrigen Auffassung führen, dass kein Schutz nötig ist. Vielmehr sollten Sie in Eigeninitiative oder mit Hilfe eines Fachmanns mögliche Brandgefahren in Ihrer Wohnung abschätzen und für entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen sorgen. Auch Ihre örtliche Feuerwehr kann Sie beraten.


Bedenken Sie, dass der richtige Schutz Ihnen und Ihren Mitbewohnern unter Umständen das Leben retten kann. Brandgefahren sind vielfältig, vom defekten Fernseher bis hin zu zündelnden Kindern, und im Brandfall sollten Sie gerüstet sein und das richtige Löschwerkzeug zur Hand haben. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Informationen über Richtiges Verhalten im Brandfall.

 

11. Wo kann ich meinen alten Feuerlöscher entsorgen?

 
Im Allgemeinen werden in allen Gemeinden Abfallratgeber kostenlos verteilt, in denen Sie die zuständige Abgabestelle für die Entsorgung von Feuerlöschern finden. In vielen Fällen ist es der örtliche Betriebshof oder die Feuerwehr.

12. Kann man beim Löschen eines brennenden Elektrogerätes mit einem Feuerlöscher einen Stromschlag bekommen?

 

Feuerlöscher sind zum Löschen von elektrischen Anlagen bis 1000 Volt bei einem Sicherheitsabstand von einem Meter geeignet. Dies ist auch auf jedem Feuerlöscher deutlich vermerkt. Das heißt, alle typischen Haushaltsgeräte wie Bügeleisen, Kaffeemaschine usw. können ohne Gefahr bei Einhalten des Mindestabstands gelöscht werden. Ausnahmen stellen hier nur Fernsehgeräte und Computermonitore dar, da hier eine höhere Spannung vorhanden ist. Bei einem Fernseherbrand sollten Sie sofort den Netzstecker ziehen, eine Löschdecke über das Gerät werfen, das Zimmer verlassen, die Türe schließen und die Feuerwehr rufen.