Feuerwehrtechnische Lehrgänge
Nach Deiner Feuerwehrgrundausbildung hast Du die Möglichkeit, Dich weiter zu entwickeln. Nachfolgend findest Du die typischen Lehrgänge, die viele unserer Kameradinnen und Kameraden durchlaufen haben.
Sprechfunker
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Voraussetzung
- die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang).
Ziel der Ausbildung
- ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Lehrgangsdauer: 16 Stunden.
Atemschutzgeräteträger
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Voraussetzung:
- die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
- eine gültige Untersuchung zur Atemschutztauglichkeit gem. den geltenden Bestimmungen (nach G 26 / Gruppe 3)
- das vollendete 18. Lebensjahr.
- Der Lehrgang "Sprechfunker" soll vor dem Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsdauer: 25 Stunden.
Maschinist
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Voraussetzung
- die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung
- und der Besitz des Führerscheins der Klasse B oder höher.
- Der Lehrgang "Sprechfunker" soll vor dem Lehrgang "Maschinisten" abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung
- ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen (mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen) und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte
- sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Technische Hilfeleistung
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Voraussetzung
- die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Ziel der Ausbildung
- ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung,
- zur richtigen Handhabung der Ausrüstung
- und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges.
Lehrgangsdauer: 35 Stunden.
Truppführer
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Voraussetzung :
- die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Ziel der Ausbildung
- ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.
Lehrgangsdauer: 35 Stunden.
Gruppenführer
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Voraussetzung
- der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer"
- sowie die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang "Sprechfunker"
- und an einem weiteren technischen Lehrgang.
Ziel der Ausbildung
- ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbständige taktische Einheit
- sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke.
Lehrgangsdauer: 70 Stunden
Der Lehrgang wird in zwei Teilen zu je 35 Stunden an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein durchgeführt (Abschnitte I und II).
Zugführer
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Voraussetzung
- der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer".
Ziel der Ausbildung ist
- die Befähigung zum Führen eines Zuges, einschließlich eines erweiterten Zuges,
- sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.
Lehrgangsdauer: 70 Stunden
Der Lehrgang wird in zwei Teilen zu je 35 Stunden an der Landesfeuerwehrschule durchgeführt (Abschnitte I und II).